11. April 2022
Vertrag zwischen der DSR Digital und dem Anbieter über Angebote von Aktivitäten auf der DSR Erlebnispattform
– Anbietervertrag –
zwischen
DSR Digital Solutions GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Franz,
Lange Straße 1a, 18055 Rostock
– kurz auch "DSR Digital" –
und
dem Anbieter über Angebote
von Aktivitäten auf der DSR Erlebnispattform
– kurz auch "Anbieter" –
INHALTSVERZEICHNIS
KLAUSELSEITE
1.Anwendungsbereich................................................................................................ 3
2.Voraussetzungen...................................................................................................... 3
3.Leistungsumfang...................................................................................................... 4
4.Provision..................................................................................................................... 4
5.Garantien.................................................................................................................... 6
6.Freistellung................................................................................................................ 7
7.Leistungserbringung und Gewährleistungsausschluss................................... 9
8.Haftung....................................................................................................................... 9
9.Datennutzung, Datenschutz und Datenspeicherung..................................... 10
10.Beendigung des Vertragsverhältnisses.............................................................. 10
11.Schlussbestimmungen.......................................................................................... 10
1. Anwendungsbereich
Die DSR Digital Solutions GmbH (kurz auch „DSR Digital“) ist ein Unternehmen der Deutschen Seereederei-Gruppe. Die DSR Digital stellt die DSR Erlebnisplattform (kurz auch "Plattform") bereit und betreibt diese. Auf der Plattform können Unternehmen regionale touristische Veranstaltungen und sonstige Leistungen (kurz auch „Aktivitäten“) anbieten (in dieser Eigenschaft kurz auch „Anbieter“ und deren „Angebot“). Dritte, welche die Plattform nutzen (kurz auch „Kunde“), haben über die Website der Plattform (sowie ggf. weitere optionale Zugriffsmöglichkeiten, wie z. B. Mobile Apps) Zugang zu den auf der Plattform angebotenen Aktivitäten. Durch die Nutzung der entsprechenden Plattformfunktionalitäten ist es den Kunden möglich, Buchungsanfragen zu den Angeboten an den Anbieter zu senden, welche dieser annehmen oder ablehnen kann.
2. Voraussetzungen
2.1 Der Anbieter ist verpflichtet, für den Abschluss dieses Vertrags insbesondere folgende Voraussetzungen zu schaffen:
· das Vorliegen der vollständig und richtig ausgefüllten Anlage Anbieterinfo und aller dort geforderten Nachweise bei Vertragsschluss;
· die Registrierung des Anbieters nach Maßgabe der auf der Plattform hierfür bereitgestellten Prozesse;
· der Abschluss des im Rahmen der Registrierung auf der Plattform vorgehaltenen Zahlungsdiensterahmenvertrags zwischen dem Anbieter und dem Zahlungsdienstleister (kurz auch "Zahlungsdiensterahmenvertrag" genannt); im Falle des papierhaften Vertragsschlusses erhält der Anbieter eine E-Mail der DSR Digital, aus der sich ergibt, dass Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags mit der DSR Digital der Abschluss des Zahlungsdiensterahmenvertrags ist, der über einen gesonderten vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Prozess erfolgt. Die DSR Digital wirkt an diesem Vertragsschluss nicht mit und ist insbesondere nicht Vertreter der Anbieter oder des Zahlungsdienstleisters; und
· dass der Anbieter – insbesondere zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Anforderungen – die abgefragten Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vollständig und richtig zur Verfügung zu stellt und bei Bedarf aktualisiert.
2.2 Der Anbieter erhält im Rahmen der Registrierung eine Bestätigungs-E-Mail der DSR Digital. Der Anbieter kann über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail die PDF-Version der Anbieter AGB und dieses Anbietervertrags abrufen. Ihm wird zugleich ein passwortgeschütztes Nutzerkonto (auch "Dashboard" oder „Nutzerkonto“ genannt) auf der Plattform errichtet. Der Anbieter kann die PDF-Version der Anbieter AGB und dieses Anbietervertrags auch im Dashboard abrufen.
3. Leistungsumfang
3.1 Die DSR Digital ermöglicht dem Anbieter den Zugang zur Plattform und die Nutzung der Plattform für den Vertragsschluss über Aktivitäten mit Kunden. Die DSR Digital stellt hierfür ausschließlich die Plattform bereit und betreibt diese.
3.2 Für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit seiner Angebote ist im Verhältnis der Parteien allein der Anbieter verantwortlich.
3.3 Die Bereitstellung und Erbringung der Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlverfahren, die über die Plattform zugänglich sind, sind nicht Bestandteil der Leistungen der DSR Digital. Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage gesonderter Verträge zwischen dem Anbieter und dem Zahlungsdienstleister bzw. auf der Grundlage der anwendbaren Regularien (auch „Scheme Rules“ genannt) von Zahlungsdiensten oder Zahlverfahren erbracht, die der Anbieter oder seine Kunden im Zusammenhang mit den Angeboten auf der Plattform nutzen. Für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit dieser Leistungen und ihrer Nutzung ist im Verhältnis der Parteien allein der Anbieter verantwortlich.
3.4 Die DSR Digital weist darauf hin, dass der Zahlungsdienstleister berechtigt ist, den Abschluss des Zahlungsdiensterahmenvertrags ohne Angabe des Grundes oder der Gründe abzulehnen.
3.5 Soweit die DSR Digital Informationen des Zahlungsdienstleisters, der Scheme Owner (z. B. Visa Card, MasterCard) oder der Acquirer bereitstellt, leitet die DSR Digital diese lediglich ungeprüft weiter. Für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit dieser Informationen ist die DSR Digital nicht verantwortlich.
3.6 Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DSR Digital für das Angebot von Aktivitäten auf der DSR Erlebnispattform (kurz auch "AGB Anbieter").
4. Provision
4.1 Kommt ein Vertrag zwischen einem Kunden und dem Anbieter mittels der Plattform zustande, hat der Anbieter an die DSR Digital eine Provision zu zahlen. Wird der Vertrag wirksam widerrufen, storniert oder gekündigt und von dem Kunden kein gleichwertiges Ersatzangebot des Anbieters wahrgenommen, entfällt der entsprechende Provisionsanspruch der DSR Digital. Der Anbieter trägt in diesem Fall die Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters gemäß dessen aktueller Preisliste, die die DSR Digital aufgrund der Buchung und Rückabwicklung zu tragen hat. Die Transaktionskosten werden mit der Rückzahlung der Provision durch die DSR Digital verrechnet. Ist die gezahlte Provision höher als diese Kosten, erhält der Anbieter die Differenz von der DSR Digital ausgezahlt, ist sie niedriger, erstattet der Anbieter die Differenz bis zur Höhe der Kosten.
4.2 Die Höhe der Provision beträgt 15% des Betrags, den der Kunde einschließlich anfallender Steuern, Abgaben und Gebühren an den Anbieter zu zahlen hat, zzgl. der Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer Steuer nach ausländischem Recht, sofern anwendbar, in gesetzlicher Höhe.
4.3 Soweit ihre Geltung zwischen der DSR Digital und dem Anbieter in Textform abgestimmt ist, gelten für die Stornierung durch den Kunden die zwischen den Parteien vereinbarten Stornierungsbedingungen. DSR Digital wird zeitnah auch einen Prozess für die Vornahme von Terminänderungen auf der Plattform einführen.
4.4 Dem Anbieter ist bekannt, dass DSR Digital nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, für steuerliche Zwecke bestimmte Aufzeichnungen über den Anbieter sowie Aktivitäten (i) zu führen, (ii) vom Ende des Jahres an, in dem der Umsatz bewirkt wurde, zehn Jahre lang aufzubewahren und (iii) auf Anforderung des zuständigen Amtes elektronisch an dieses zu übermitteln. Der Anbieter wird DSR Digital unverzüglich alle Informationen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen, die DSR Digital zur Erfüllung dieser Pflichten geeignet erscheinen. Der Anbieter ist verpflichtet, jede spätere Änderung unaufgefordert und unverzüglich DSR Digital mitzuteilen.
Bei den aufzuzeichnenden Informationen handelt es sich derzeit um die folgenden:
· Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Anbieters;
· Die E-Mail-Adresse des Anbieters;
· Die USt-IdNr. Oder Unternehmerbescheinigung des Anbieters;
· Die Bankverbindung oder Nummer des virtuellen Kontos des Anbieters;
· Eine Beschreibung der erbrachten Leistung (Aktivität);
· Den Wert der erbrachten Leistung (Aktivität), d. h. den Preis, zu dem der Leistungsaustausch zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande gekommen ist;
· Den Ort und den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (Aktivität);
· Die Bestellnummer oder die eindeutige Transaktionsnummer der Aktivität.
Diese Regelungen gelten entsprechend für alle weiteren oder geänderten Verpflichtungen von DSR Digital.
5. Garantien
5.1 Der Anbieter garantiert gegenüber der DSR Digital, dass er sämtliche Rechte, Zustimmungen, Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Freigaben von sämtlichen Behörden, Personen und/oder Unternehmen eingeholt hat, die für die rechtmäßige Durchführung der angebotenen Aktivität erforderlich sind, und er sämtliche damit im Zusammenhang stehende Informations- oder Verhaltenspflichten erfüllt.
5.2 Der Anbieter garantiert, über sämtliche der DSR Digital eingeräumten Rechte verfügen zu können. Der Anbieter garantiert insbesondere, dass keine entgegenstehenden Rechte bestehen und er noch keine anderweitige Verfügung über die Rechte an den Inhalten getroffen hat, die einer Einräumung zugunsten der DSR Digital nach diesem Vertrag entgegenstünde. Der Anbieter garantiert auch, in Bezug auf die Inhalte stets einen ausreichenden Urhebervermerk oder Quellenangabe anzubringen bzw., sofern dies nicht erforderlich ist, berechtigt zu sein, auf den Urhebervermerk und/oder die Quellenangabe zu verzichten.
5.3 Der Anbieter garantiert, dass er die in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren bestimmten, ihn treffenden Pflichten zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
5.4 Der Anbieter garantiert, dass er die regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen, die für die Bereitstellung und Nutzung der unter dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erbringenden Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsdienste und Zahlungsverfahren für ihn gelten oder zu deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, zu jeder Zeit uneingeschränkt erfüllen wird.
5.5 Der Anbieter garantiert, dass er die nach dem Zahlungsdiensterahmenvertrag zu erteilenden Instruktionen zu jeder Zeit rechtzeitig erteilen wird.
5.6 Der Anbieter garantiert, dass er seine in dem Zahlungsdiensterahmenvertrag bestimmte Mitwirkung zu jeder Zeit rechtzeitig erbringen wird.
5.7 Der Anbieter garantiert, im Rahmen der Nutzung der Plattform die geltenden Scheme Rules der Scheme Owner oder der Acquirer nicht zu verletzen. Die Scheme Rules umfassen u.a. Statuten, Regeln, Vorschriften, Betriebsbestimmungen, Verfahren und/oder Freistellungen, die von den Scheme Owners oder Acquirern herausgegeben werden und die der Anbieter bei der Nutzung der jeweiligen Zahlungsmethode einhalten muss. Die Scheme Rules können von den Scheme Owners oder Acquirern im Laufe der Zeit geändert oder ergänzt werden.
5.8 Die vorstehenden Garantien dieses Abschnitts 5 "Garantien" finden keine Anwendung, soweit dem Anbieter die Einhaltung der Garantie nicht möglich ist, er an der Einhaltung der Garantie aufgrund höherer Gewalt gehindert ist oder die DSR Digital die Nichteinhaltung der Garantie zu vertreten hat.
6. Freistellung
6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die DSR Digital von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen, Schäden, Vertragsstrafen, Verlusten, Aufwendungen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, unverzüglich freizustellen, die beruhen auf:
· einer Verletzung der in Abschnitt 4.4 des Anbietervertrags bestimmten Informationspflichten des Anbieters;
· einer Verletzung einer der in Abschnitt 5 „Garantien“ des Anbietervertrags bestimmten Garantien;
· einer dem Anbieter zurechenbaren Verletzung von Schutzrechten oder von sonstigen Rechten Dritter (z. B. des allgemeinen Persönlichkeitsrechts), insbesondere aufgrund der Veröffentlichung eines Angebots auf der Plattform oder seiner Durchführung;
· einer rechts- bzw. pflichtwidrigen Leistungserbringung des Anbieters im Verhältnis zum Kunden;
· Rückbuchungen oder Rückerstattungen von Zahlungen des Kunden an den Anbieter, die der Zahlungsdienstleister der DSR Digital nach Maßgabe der geltenden Scheme Rules in Rechnung stellt;
· einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe von Informationen im Rahmen des KYC-Prozesses des Zahlungsdienstleisters gemäß Abschnitt 8.2 der AGB Anbieter, oder
· einer Verletzung einer in Abschnitt 12 „Keine vertragswidrige Nutzung der Plattform“ der AGB Anbieter bestimmten Pflicht des Anbieters.
6.2. Die Parteien halten klarstellend fest, dass nach den anwendbaren Scheme Rules der Scheme Owner und Acquirer, die Gegenstand der Garantie gemäß Abschnitt 5.7 und der Freistellung gemäß Abschnitt 6.1 des Anbietervertrags sind, folgende Handlungen einen Verstoß gegen die Scheme Rules darstellen können:
· Verwendung der Zahlungsmethode für andere Händlerprodukte und sonstige Leistungen, für die der Händler keine ausdrückliche Genehmigung erhalten hat;
· Verwendung der Zahlungsmethode für Händlerprodukte und sonstige Leistungen, soweit diese gegen geltende Gesetze verstoßen;
· Verwendung der Zahlungsmethode für den Verkauf von Händlerprodukten und sonstige Leistungen, für die der Scheme Owner die Verwendung ausdrücklich verboten hat (z. B. nicht jugendfreie Inhalte, Waffen, Drogen, gefälschte Waren);
· Verwendung der Zahlungsmethode zugunsten eines Dritten oder der Weiterverkauf der Nutzung der Zahlungsmethode an einen Dritten;
· Verwendung der Zahlungsmethode für Händlerprodukte und sonstige Leistungen, welche ganz oder in Teilen erst mehr als 12 Monate nach der Zahlung geliefert bzw. erbracht werden;
· Verstoß des Anbieters gegen Informationspflichten des Kunden (u. a. vollständige Beschreibung der Händlerprodukte, sonstigen Leistungen, Rückerstattungs-Policy, Kundenservice-Kontaktdaten (einschließlich E-Mailadresse und/oder Telefonnummer), Adresse, Lieferbedingungen, Datenschutzerklärung und der sonst rechtlich erforderlichen Informationen), zu deren Einhaltung sich der Anbieter gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet hat;
· Verstoß des Anbieters gegen Archivierungspflichten (u. a. zu Lieferdokumenten, Rechnungen und Kommunikationsverlauf), zu deren Einhaltung sich der Anbieter gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet hat;
· Nachträgliche Änderung der Lieferadresse;
· Verlangen einer Gebühr für eine Rückbuchung, die über dem geltenden akzeptablen Niveau liegt;
· Verstoß gegen Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf Zahlungsdaten (z. B. CVC-Nummer oder Kreditkartennummer);
· Betrügerische, irreführende Aktivität, der ein zahlender Kunde zum Opfer fällt; oder
· Nutzung der Zahlungsdienste für Produkte oder Dienstleistungen, die in der nach Maßgabe des Zahlungsdiensterahmenvertragjeweils gültigenListe der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte aufgeführt sind.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dieses Anbietervertrags gültige Liste der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte des Zahlungsdienstleister ist Gegenstand des Annex Liste der verbotenen und eingeschränkten Services und Produkte des Zahlungsdienstleisters zum Anbietervertrag.
Die DSR Digital wird sich bemühen, dem Anbieter zur Unterstützung Links zu den Scheme Rules der Scheme Owner und Acquirer in seinem Dashboard zur Verfügung stellen. Dies entbindet den Anbieter nicht davon, sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
6.3. Die vorstehenden Verpflichtungen dieses Abschnitts 6 "Freistellung" zur Freistellung finden keine Anwendung, soweit die Freistellungsverpflichtung auf einer Handlung oder einem Ereignis beruhte, die bzw. das durch höhere Gewalt verursacht wurde oder die bzw. das die DSR Digital zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dem Anbieter das Unterlassen der Handlung oder die Verhinderung des Eintritts des Ereignisses, auf der bzw. dem die Freistellungsverpflichtung beruhte, unmöglich ist. Unabhängig davon wird der Anbieter die DSR Digital angemessen bei der Aufklärung und Beseitigung entsprechender Handlungen oder Ereignisse unterstützen.
7. Leistungserbringung und Gewährleistungsausschluss
7.1 Dem Anbieter ist bekannt, dass ein störungs- und fehlerfreier Betreib einer Plattform nicht möglich bzw. nicht Gegenstand des Leistungsversprechens ist. Die DSR Digital wird die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform mit angemessener Sorgfalt erbringen.
7.2 Die DSR Digital gibt keine Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Plattform, ihre Bereitstellung oder ihren Betrieb und Verfügbarkeit ab.
7.3 Die DSR Digital ist nicht verpflichtet, die Plattform redundant auszulegen.
8. Haftung
8.1 Die DSR Digital haftet für etwaige Schäden nur, soweit die DSR Digital schuldhaft (d. h. mindestens fahrlässig) eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und der Schaden hierdurch verursacht wurde. Der Begriff der "wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.2 Die Haftung der DSR Digital ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn (i) die DSR Digital eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat oder (ii) Mitarbeiter oder Beauftragte der DSR Digital, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, sonstige Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben.
8.3 In den Fällen des Abschnitts 8.2 lit. (i) des Anbietervertrags ist die Haftung der DSR Digital pro Vertragsjahr auf einen Betrag von maximal EUR 5.000 begrenzt.
8.4 Die Haftung der DSR Digital nach zwingenden gesetzlichen Regelungen sowie die Haftung für vorsätzliches Handeln, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für arglistiges Verschweigen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9. Datennutzung, Datenschutz und Datenspeicherung
Der DSR Digital ist der Schutz der persönlichen Daten von Anbietern und Kunden sehr wichtig. In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verweist die DSR Digital auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website der Plattform abrufbar ist.
10. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die DSR Digital ist über die in den AGB Anbieter geregelten Fälle zur Kündigung des Anbietervertrags berechtigt, wenn der Anbieter:
· eine der in Abschnitt 5 „Garantien“ des Anbietervertrags bestimmten Garantien verletzt;
· eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung von sonstigen Rechten des geistigen Eigentums oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund der Veröffentlichung eines Angebots auf der Plattform oder seiner Durchführung begeht oder veranlasst;
· Leistungen rechts- bzw. pflichtwidrig im Verhältnis zum Kunden erbringt; oder
· eine wesentliche, in Abschnitt 12 „Keine vertragswidrige Nutzung der Plattform“ der AGB Anbieter bestimmten Pflicht verletzt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die AGB Anbieter, die Plattformnutzungsbedingungen und, soweit ihre Geltung zwischen der DSR Digital und dem Anbieter in Textform abgestimmt ist, die Stornierungsbedingungen (zusammen kurz auch "AGB") sind Bestandteil dieses Vertrags und gelten ergänzend. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den Regelungen der AGB haben die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang.
11.2 Dieser Vertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
11.3 Erfüllungsort ist Rostock. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Rostock.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.